Corona- News und Archiv

(Nachricht von Montag 12.04.2021)

Elternbrief Selbsttests

 

Kurzanleitung Corona Selbsttest

(Nachricht von Samstag 20.11.2021)

Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes
Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die
Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat.
Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts,
und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte
Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem
Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu
schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als
Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur
Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den
Weihnachtsferien zukommen lassen.
Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die
Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses
direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte
Entsorgung durch die Labore.

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:

Schritt 1: Pooltestung am Testtag
Negative Pool-Testung
Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein
Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall
erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen
bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.

Positive Pool-Testung
Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine
Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In
diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule
bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass
Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen
und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.
Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der
Testung
Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das
Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis
direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt.

Negative Rückstellprobe Ihres Kindes
Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes
negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht
teilnehmen.

Positive Rückstellprobe Ihres Kindes
Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres
Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore1
informiert
und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine
einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen
und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei
werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur
Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).
Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den
Schulen durchgeführt.
Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und
Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch
die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren
über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können.
Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse
verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer
Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.
Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen
und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung

1
In Anlehnung an die aktuell gültige Fassung der Corona Test- und Quarantäneverordnung NRW

(Nachricht von Montag 01.11.2021)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

bereits in der vergangenen Woche haben wir Sie über den Wegfall der Maskenpflicht am Sitzplatz informiert.

Nachfolgend möchten wir Sie noch einmal explizit auf die damit einhergehenden Quarantäneregelungen hinweisen:

 

 

„Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.“

 

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage, die sich auch in unserer Schule in der vergangenen Woche mehrfach widerspiegelte, möchten wir eindringlich daran appellieren, weiterhin auch im Unterricht freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Des Weiteren weisen wir aufgrund der Erfahrungen der letzten Tage noch einmal darauf hin, dass Sie bitte darauf achten, den ausgegebenen aktuellen Einzeltest zu Hause parat zu haben für den Fall einer notwendigen Einzeltestung. Sollten Sie keinen Einzeltest mehr haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Klassenleitung.

 

Im Falle einer positiven Pool- Testung (Klassenergebnis) werden wir Sie umgehend informieren, wenn Ergebnisse vorliegen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir dabei auf die zügige Bearbeitung und Mitteilung der Labore angewiesen sind, die uns u.U. erst in den Morgenstunden erreichen.

Im Falle einer positiven Pool- Testung einer Klasse müssen am darauffolgenden Morgen die Einzeltests zwischen 8.00 und 9.00 Uhr in der Schule abgegeben werden und die Kinder zu Hause bleiben, bis die Ergebnisse der Einzeltestungen vorliegen. Arbeitsmaterial für den Tag/ Folgetag wird Ihnen ggf. bei Entgegennahme der Einzeltests durch die Klassenleitung mitgegeben.

Über die Ergebnisse der Einzeltestung werden Sie i.d.R. telefonisch durch die Klassenleitungen informiert, sobald die Ergebnisse der Labore bei uns eintreffen. Auch Sie als Eltern können über den QR- Code das Ergebnis Ihres Kindes einsehen (siehe Test-Anleitung). Gleichzeitig informieren die Labore auch das Gesundheitsamt, welches Ihnen weiterführende Informationen zukommen lässt.

 

Wir als Schule bemühen uns weiterhin, Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen und Informationen zügig weiterzugeben. Wir hoffen, gemeinsam mit Ihnen auch diese Phase gut meistern zu können und stehen für Nachfragen jederzeit zur Verfügung.

 

Herzlichen Gruß,

 

Schulleitung und Steuergruppe

(Nachricht von Samstag 07.11.2020)

Geschwisterkinder und Lehrer als Kontaktpersonen K2

 

(Nachricht von Dienstag 06.10.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

lesen Sie hier die Informationen zur Schulöffnung am 7.10.2020:

Elterninfo 06.10.2020 zur Schulöffnung am 07.10.pdf

 

Unterrichtsende (7.10. – 9.10.):

Nachrodt:

Klasse 1 und Klasse 4: 11.15 Uhr

Klasse 2 und Klasse 3: 11.25 Uhr

Wiblingwerde:

für alle Klassen 11.25 Uhr

 

(Nachricht von Donnerstag 01.10.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die wohlverdienten Herbstferien stehen kurz bevor und damit verbunden auch Urlaubswünsche und -planungen.
Daher hat das Ministerium für Schule und Bildung eine Handreichung mit Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erstellt, um deren Kenntnisnahme und Beachtung gebeten wird.

Herzlichen Gruß und erholsame Ferien

Die Schulleitung

  1. 2020_09_30 Erlass an BRen – Urlaubsreisen Herbstferien Reisewarnungen

und

2) mags-informationen-fuer-reisende-aus-risikogebieten

 

(Nachricht von Donnerstag 01.10.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in Absprache mit dem Schulträger werden wir für die kommende Woche für die Tage (vorerst Montag, 05.10. und Dienstag, 06.10.), an denen kein Regelbetrieb an unserer Schule stattfindet, eine Notbetreuung anbieten (standort- getrennt).

Anspruchsberechtigt ist ein Kind, „wenn mindestens ein Elternteil in
einem der Tätigkeitsbereiche nach Maßgabe Anlage 2 (ab dem 23. April
2020) zur CoronaBetrVO beschäftigt und in diesem Tätigkeitsbereich
unabkömmlich ist (…). Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf
Tätigkeiten im Home-Office, wenn der Arbeitgeber die Unabkömmlichkeit
bescheinigt. Ein alleinerziehendes Elternteil, das einer
Erwerbstätigkeit nachgeht, sich im Rahmen einer Schulausbildung oder im
Rahmen einer Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befindet und
eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts –
organisiert werden kann, hat ebenfalls einen Anspruch. Dabei ist es
nicht maßgeblich, ob ggf. ein geteiltes Sorgerecht besteht.
Zudem dürfen Schülerinnen und Schüler die Notbetreuung besuchen, wenn
wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Aufnahme in die Notbetreuung
erforderlich ist (s. §1 Absatz 10 CoronaBetrVO).
Das Notbetreuungsangebot gilt für alle Kinder, in der Regel von Klasse 1
bis Klasse 6.“ Ein entsprechendes Antragsformular ist hier (siehe unten) zu finden.

Nutzen Sie dieses Angebot angesichts der aktuellen Lage bitte sensibel und beachten Sie, dass Sie Ihr Kind bitte nicht mit Erkältungssymptomen in die Notbetreuung schicken.

Lassen Sie uns den Bedarf per email zukommen, eine Vorab- Meldung über die Klassenleitung hilft uns, die Situation personell und räumlich hygienegerecht zu planen.

notbetreuung_formular

 

(Nachricht von Montag 28.09.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der aktuellen Lage haben Schulträger und Schulleitung soeben gemeinsam beschlossen, die Grundschule Nachrodt- Wiblingwerde (beide Standorte) als Vorsichtsmaßnahme und zum Wohle aller Familien zunächst bis einschließlich 06.10.2020 zu schließen und den Unterricht auf Distanz fortzuführen. Eine genaue Info über den Erhalt der Unterrichtsmaterialien erhalten Sie zeitnah über die klassenüblichen Kommunikationswege.
Wir hoffen, der aktuellen Entwicklung damit zum Wohle aller entgegen zu wirken. Weitere Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs erhalten Sie zu Beginn der kommenden Woche.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne über die Emailadresse der Schule (gg.nachrodt@t-online.de) zur Verfügung.

(Nachricht von Donnerstag 26.09.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Gesundheitsamt hat die Schulleitung informiert, dass ein Kind der Klasse 1a positiv auf Corona getestet wurde und daher alle Schülerinnen und Schüler der Klasse ab sofort unter Quarantäne stehen. Hierbei handelt es sich um eine Erstinformation. Alle Familien werden am Montag direkt vom Gesundheitsamt kontaktiert. Das Gleiche gilt für die Kinder, die sich in einer OGS- Gruppe mit dem betroffenen Kind befinden. Die Eltern werden über die OGS- Leitung informiert.
Die für die kommende Woche geplante Sitzung der Schulpflegschaft und Schulkonferenz wird verschoben. Der neue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Wir wünschen den betroffenen Familien alles Gute und informieren an dieser Stelle über weitere Entwicklungen.

 

Informationsschreiben für COVID-19 Kontaktpersonen Kategorie 1

26.09.20 – Informationsschreiben für COVID-19-Kontaktpersonen-Kat.-1

 

(Nachricht von Mittwoch 09.09.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass die  „Elterninfo –
Wenn mein Kind zuhause erkrankt – Handlungsempfehlung“ nunmehr in
elf verschiedene Sprachen übersetzt worden ist und zum Download
bereitsteht:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung

 

(Nachricht von Dienstag 01.09.2020)

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Schaubild Handlungsanweisungen bei erkrankten Kindern

 

(Nachricht von Mittwoch 03.06.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

sicher stehen mit Blick auf das nahende Ende des Schuljahres Ihrerseits viele Fragen zu Zeugnissen und Benotung von Leistungen an.
Hierzu möchten wir die aktuellen Informationen für Sie zusammenfassen:

Informationen zu den Zeugnissen (2. Halbjahr,_Schuljahr 2019/2020)

 

(Nachricht von Donnerstag 07.05.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

genauso wie für Sie ist es auch für uns als Schule wichtig, Klarheit und verlässliche Informationen zur Gestaltung des Unterrichts und Planung der weiteren Wochen zu erhalten und weiterzugeben.

Gemäß der politischen Entscheidungen des gestrigen Tages und den daraus folgenden Anweisungen des Schulministeriums laut Schulmail vom 06.05 2020 sieht unser Fahrplan für die kommenden Wochen folgendermaßen aus:

Ab dem kommenden Montag (11.05.2020) werden unsere Schüler nach einem „rollierenden“ System beschult. Das bedeutet, dass jeder Jahrgang an einem Tag der Woche unterrichtet wird, freitags wieder im Rollsystem beginnend mit der Montagsgruppe (bei verkürzten Wochen immer in der neuen Woche mit dem auf den am letzten Wochentag folgenden Jahrgang).

 

Im Klartext:

*Wir starten* am 11.5. mit den ersten Klassen, am 12.5. kommen nur die zweiten Klassen, am 13.5. nur die 3. Klassen, am 14.5. die Vierer und am 15.5. wieder die Einser.
Eine genaue Übersicht bis zu den Sommerferien finden Sie hier als Datei oder entnehmen Sie bitte dem Kalender auf unserer Homepage.

 

Übersicht Mai

Übersicht Juni

 

Alle Kinder haben täglich 4 Stunden Unterricht, schwerpunktmäßig soweit möglich beim Klassenlehrer und einem/ max. 2 Fachlehrern. Hierbei werden in erster Linie die Hauptfächer unterrichtet.

 

Alle Klassen eines Jahrgangs werden in zwei Gruppen *1 und 2* eingeteilt. Die Einteilung erfolgt durch die Klassenleitungen.
Gruppe 1 hat an jedem der jahrgangszugehörigen Unterrichtstage von der 1. Std. –  11.25 Uhr, Gruppe 2 von der 2. Std.12.10 (!) Uhr.
So entzerren wir die Anfangs-, Pausen- und Endzeiten.

 

Parallel findet weiterhin die Notbetreuung statt .

Die Unterrichtstage, an denen die Kinder Unterricht in der Schule haben, dienen auch der Vorbereitung und Nachbereitung bzw. Kontrolle der Aufgaben, die im Homeschooling bearbeitet werden. Diese Aufgaben erhalten Sie ggf. weiterhin ergänzend über die bekannten Kommunikationswege Ihrer Klassen.

 

Diese Planungen sind vorbehaltlich weiterer politischer Entscheidungen und Änderungsmitteilungen durch das Schulministerium zu sehen.
Aktuelle Neuerungen erfahren Sie stets zeitnah an dieser Stelle.



Bei Fragen oder Problemen sprechen Sie uns an. Nur gemeinsam können wir auch diese neue Aufgabe im Sinne Ihrer Kinder gut meistern.

 

Zum detaillierten Inhalt der Schulmail:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/index.html

 

(Nachricht von Dienstag 05.05.2020)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

nachfolgend möchten wir Sie über Maßnahmen und Regelungen informieren, die wir in Korrespondenz mit dem Hygieneplan des Schulträgers und geltenden Vorschriften und Empfehlungen für den Schulbesuch Ihrer Kinder vereinbart und festgelegt haben.

Wir bitten Sie, diese Informationen aufmerksam zu lesen und mit Ihren Kindern zu besprechen. Wir werden diese Regelungen und deren praktische Umsetzung natürlich auch zum Schulstart jeder Lerngruppe mit den Kindern thematisieren, visualisieren und offene Fragen und Sorgen besprechen.

 

Einteilung der Lerngruppen: die Klassen werden in der Regel halbiert, um den Mindestabstand im Klassenraum durch entsprechende Sitzordnungen zu ermöglichen.  Die Einteilung erfolgt durch die Klassenleitungen unter Berücksichtigung schulspezifischer Besonderheiten, wie z.B. Fahrschüler. Nach Möglichkeit findet ein großer Teil der Unterrichtsstunden bei der jeweiligen Klassenleitung, auf jeden Fall aber gemäß deren Planung statt.

 

Unterrichtsbeginn: der Unterrichtsbeginn erfolgt teilweise zeitversetzt, um die Anzahl der ankommenden Schülerinnen und Schüler zu regulieren. Hierzu werden auch Räumlichkeiten und Wege in das Schulgebäude entsprechend eingeteilt. Detaillierte Angaben hierzu erhalten Sie hierzu über die Klassenleitungen.

 

– Klassenraum: in den Räumen der jeweiligen Lerngruppen ist unter Berücksichtigung des Mindestabstandes eine feste Sitzordnung vorgegeben. Ebenso sind die Wege im Klassenzimmer sowie Abstände zu Türen und Lehrerpult markiert. Jedes Kind hat für die Verfügbarkeit seines Arbeitsmaterials zu sorgen. Gemeinsame Nutzung von Stiften/ Ausleihe von fehlenden Materialien etc. soll vermieden werden.

 

– Hygieneregeln: allgemeine Empfehlungen zum Hände waschen/ Benutzen von Taschentüchern/ sogenannte Nieß- und Hustenkultur sollten berücksichtigt werden und werden besprochen; ausreichende Seifen und Einmalhandtücher sind vorhanden, ebenso wie regelmäßige Raumlüftung durchgeführt wird und Reinigungspläne angepasst worden sind.

 

Toilettennutzung: die Toiletten sind mit Hinweisschildern „besetzt“/ „frei “ und markierten  Wartezonen vorbereitet.

 

Buskinder: bitte schauen Sie auf die bereits veröffentlichten Tipps der MVG auf der Hauptseite.

Weitere Informationen zu wichtigen Fragen finden Sie auch unter https://www.mvg-online.de/fileadmin/user_upload/user_upload/Dokumente/Neuigkeiten/20200424_FAQ_Coronavirus.pdf.

 

Schulgebäude: in den Treppenhäusern herrschen soweit möglich Begehungsregeln (getrennte Wege). Durch die Notbetreuungsgruppen sind Kontakte auf den Fluren mit fehlendem Mindestabstand nicht ausgeschlossen. Daher soll jedes Kind wie bereits angekündigt über einen passenden Mundnasenschutz verfügen (möglichst mit Namen beschriftet) und mit diesem auch umgehen können.

 

– Pausen: finden zeitversetzt bzw. räumlich getrennt statt, auf kontaktnahe Spiele sollte verzichtet werden, ebenso wie auf körperliche Kontakte generell, die Spielgeräte auf dem Schulhof können nur bedingt genutzt werden. Idealerweise sollen die Schutzmasken auch auf dem Schulhof getragen werden. Für Bewegungsphasen im Unterricht wird gesorgt.


Eltern und Erziehungsberechtigten sollten das Schulgebäude möglichst nicht betreten. Gespräche mit Klassenleitungen verabreden und führen Sie bitte auf fernmündlichem Wege oder vereinbaren in Ausnahmefällen Sprechzeiten außerhalb des regulären Schulbetriebes

Schicken Sie keine erkrankten Kinder in den Präsenzunterricht oder die Notbetreuung und übermitteln Sie die Krankmeldung am Morgen des Fehltages wie üblich an die Klassenleitung oder das Sekretariat.

 

– Kinder, die aufgrund von Vorerkrankungen bzw. chronischen Erkrankungen zur Risikogruppe gehören oder mit einem Mitglied einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft leben, können durch Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht beurlaubt werden (https://www.schulministerium.nrw.de/)

 

– die Versorgung mit Unterrichtsmaterialien und Arbeitsaufträgen für den sogenannten Distanzunterricht (Homeschooling) erfolgt über die klassenüblichen Kommunikationswege. Im Falle von teilweisem Präsenzunterricht (Unterricht in der Schule) wird eine Verknüpfung der Lerninhalte gegeben sein. Zusätzlich haben wir eine Schullizenz für digitale Lehrangebote der Anton- App erworben, so dass jedes Kind damit arbeiten kann. Eine entsprechende Information erhalten Sie in den nächsten Tagen über die Klassenleitungen.