Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hiermit möchte ich Sie über weitere Gegebenheiten zur aktuellen Corona- Lage informieren:

Auszug aus der Schulmail vom 20.03.2020

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

 

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Wenn Sie entsprechend der neuen Voraussetzungen Notbetreuung benötigen, nutzen Sie bitte das o.g. Formular und senden es ausgefüllt samt der erforderlichen Nachweise an die emailadresse der Schule: gg.nachrodt@t-online.de

Für die Organisation von unserer Seite wäre es hilfreich, wenn Sie vorab auch eine kurze Meldung an die Klassenleitung senden, damit wir schnell eine gute Übersicht bekommen und koordinieren können.

Die betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

 

Elternbrief vom 30.03.2020

200327_Elternbrief der Ministerin