Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

gemäß Mitteilung des Schulministeriums NRW vom 25.03.2021 gilt voraussichtlich für den Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien zunächst bis zum 23.04.2021 die Wechselunterricht- Regelung wie in den vergangenen Wochen.

Das bedeutet für unsere Schülerinnen und Schüler:

Mo 1+2. Std. :Gruppe 1

Mo 3+4. Std.: Gruppe 2

Gruppe 1: Di + Do: 1.-4. Std.
Gruppe 2: Mi + Fr: 1.-4. Std.

Wir gehen weiterhin davon aus, dass eine Notbetreuung stattfindet und übernehmen die bisher bekannten Anmeldungen. Änderungen/ Neuanmeldungen teilen Sie uns bitte per E-Mail mit.

Über weitere Ergänzungen/ Änderungen des Sachstandes informieren wir Sie an dieser Stelle stets zeitnah.

Schulleitung und Steuergruppe

Mitteilung des Ministeriums im Wortlaut:

„Schulbetrieb

Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den
Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in
den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb
bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen
Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März
2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige
Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei
entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und
informiert. Die entsprechenden aktuellen Allgemeinverfügungen der
kreisfreien Städte Hagen und Wuppertal sowie der Kreise Düren,
Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Siegen-Wittgenstein sind
hinsichtlich aller schulbezogenen Regelungen zeitlich bis zum Beginn der
Osterferien befristet.

Die Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin
intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann
Berücksichtigung finden. Zudem werden wir noch in den Osterferien
Gespräche mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden –
mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der
Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie,
der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und
der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – führen. Die
Ergebnisse dieser Gespräche werden dann ebenso für den weiteren
Schulbetrieb Berücksichtigung finden.“