Änderungen hinsichtlich der Masken- und Testpflicht in den Schulen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
gemäß Mitteilung des Ministeriums vom heutigen Tage stehen in den kommenden Wochen
einige Änderungen hinsichtlich der Masken- und Testpflicht in den Schulen an.
Maskenpflicht im Unterricht
Bis Samstag, 2. April 2022, wird § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum
Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese
Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder
Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den
Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
Testpflicht:
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten
Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen
Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Den vollständigen Inhalt der Schulmail können Sie hier nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/corona-betreuungsverordnung-wird-bis-2-april-2022-verlaengert-18-03-2022

 

Herzlichen Gruß,

Schulleitung und Steuergruppe