Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend möchten wir Ihnen noch eine kurze Information zu einigen Terminen in den kommenden Wochen geben:

 

Die Schulpflegschaft/ Schulkonferenz findet am 03.11.2020 um 19.00 Uhr (Schulkonferenz 20.00 Uhr) statt. Die bereits zugegangene Tagesordnung bleibt bestehen.

 

Der Informationsabend zum Thema „Weiterführende Schulen“ (geplant war der 03.11.2020) findet angesichts der aktuellen Situation NICHT statt. Stattdessen erhalten die Eltern der Viertklässler ein entsprechendes Informationspaket. Für Rückfragen zum Thema stehen die Klassenleitungen (Elternsprechtag) und Schulleitung (telefonisch/ per email) gerne zur Verfügung.

 

Informationen zu den Unterrichtszeiten – Stand 19.08.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab kommenden Montag gilt der reguläre Stundenplan (voraussichtlich erstmal bis zu den Herbstferien), den Sie über die Klassenleitungen erhalten.
Wir werden anstatt eines versetzten Unterrichtsbeginns unseren “ offenen Anfang “ ausweiten. D.h., die Kinder können ab 7.30 Uhr (Standort Wiblingwerde, Unterrichtsbeginn 7.50 Uhr) bzw. 7.40 Uhr (Standort Nachrodt, Unterrichtsbeginn 8.00 Uhr) in ihre Klassenräume gehen und werden dort beaufsichtigt. Die bisher vorgeschriebenen Wege ins Schulgebäude gelten weiterhin.
Ebenso werden die Pausen zeitversetzt in 2 Blöcken durchgeführt.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie Ihr Kind bei Erkältungssymptomen zunächst daheim behalten. Beim Auftreten mehrerer Symptome von Covid19 ersuchen Sie den Rat eines Kinderarztes bzw. suchen diesen auf. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die Klassenleitungen bzw. das Sekretariat im Falle einer Krankmeldung.
Wir bitten um Verständnis, dass angesichts unserer eingeschränkten personellen Besetzung im Fall einer Erkrankung von Lehrerinnen und Lehrern kurzfristig reduzierter Unterricht stattfinden kann bzw. muss.
Über weitere Entwicklungen und Aktualisierungen von Vorschriften halten wir Sie über unsere Homepage und die klassenüblichen Kommunikationswege auf dem Laufenden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns.

 

Bitte lesen Sie auch folgende Informationen der Gesundheitsbehörde zu Abläufen verschiedener Szenarien innerhalb der Schule:

Allgemeine Elterninformation Grundschulen Corona (002)

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 laut Schulmail vom 05.06.2020  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200605/index.html

soll ab Montag, dem 15.06.2020 der Schulunterricht neu gestaltet werden, um allen Schülern und Schülerinnen aller Klassen der Primarstufe den Schulbesuch zu ermöglichen.

 

Wir werden Sie diesbezüglich Anfang der kommenden Woche näher informieren, da diese Neukonzeption auch für uns überraschend ist und Planungszeit erfordert.

 

In jedem Fall werden Sie durch die Notwendigkeit der Einhaltung der Hygienevorschriften mit gestaffelten Anfangs-, Pausen- und Endzeiten rechnen müssen, die vom normalen Schulalltag abweichen.

 

Mit herzlichem Gruß

 

Die Schulleitung

 

Ergänzende Hinweise zur Notbetreuung – Mitteilung des Schulministeriums NRW vom 24.04.2020:

Notbetreuung

1) Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

 

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

2) Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

 

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.