Ergänzende Hinweise zur Notbetreuung – Mitteilung des Schulministeriums NRW vom 24.04.2020:

Notbetreuung

1) Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

 

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

2) Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

 

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

 

Informationen zur Sturmwarnung

Sehr geehrte Eltern,

nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen. Wir als Schule möchten daher für unsere beiden Schulstandorte Vorsorge treffen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Sie als Eltern entscheiden am Montag (10.02.2020), ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Falls Sie Ihr Kind nicht zur Schule schicken möchten oder möglicherweise auch nicht können, weil vielleicht auch keine Busse fahren, dann ist das rechtlich in Ordnung.

Bitte geben Sie Ihrem Kind am Folgetag (11.02.2020) eine schriftliche Entschuldigung mit dem Sachgrund „Fehlen wegen schlechter Witterung“ mit.

Gegebenenfalls folgen im Laufe des Wochenendes je nach Wetterlage weitere Informationen!

 

Sommerferien

 

 

… und eine erholsame Sommerzeit wünscht Ihnen das Team der Grundschule Nachrodt-Wiblingwerde!!!

 

Bitte beachten Sie: Das Sekretariat ist in den Ferien nicht besetzt!

Bitte senden Sie uns eine e-mail an gg.nachrodt@t-online.de oder über das Kontaktformular. Wir werden Ihr Anliegen nach unserer Rückkehr schnellstmöglich bearbeiten.