unter „Corona/ Corona- News und Archiv“ erhalten Sie wichtige Informationen über Sonderregelungen im Schuljahr 2019/2020 zu Zeugnissen und Benotung von Leistungen.
Kategorie: Allgemein
Liebe Eltern unserer Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2020,
da wir bedingt durch aktuelle Gegebenheiten unseren Infoabend am 08.06.2020 absagen müssen, haben wir auf unserer Homepage eine Extra- Rubrik “ Schulanfänger 2020″ (unter dem Menüpunkt „Informationen“) eröffnet, in der Sie kontinuierlich Informationen zum Start Ihrer Kinder ins kommende Schuljahr erhalten.
Herzlichen Gruß,
Schulleitung und Jahrgangsteam 1
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, Sie in Kürze über weitere Entwicklungen und Planungen zum Präsenzunterricht Ihrer Kinder informieren zu können. Hinsichtlich der Regelungen und Gegebenheiten im Schulgebäude haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt. Diese finden Sie unter dem neuen Menüpunkt „Corona“ (Unterpunkt: Corona- News und Archiv).
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die wechselhaften Berichterstattungen in den Medien haben sowohl in den Schulen als auch bei Ihnen und Ihren Kindern für Verunsicherungen gesorgt.
Auch wir haben bereits gut ausgearbeitete Pläne wieder anpassen müssen und werden auch zukünftig alle Informationen stets nur unter Vorbehalt neuer politischer Entscheidungen und Änderungen weitergeben können.
Da es uns ein wichtiges Anliegen ist, für Transparenz und Planungssicherheiten zu sorgen, ist dieser Umstand für uns alle eine weitere Aufgabe und Herausforderung.
Gemäß der Mitteilung vom 30.04.2020 des Schulministeriums wird der Unterricht am Donnerstag, dem 07.05.2020 und Freitag, dem 08.05.2020, zunächst für die Viertklässler anlaufen. Diesbezüglich gelten die Informationen, die die betroffenen Eltern bereits für einen geplanten Schulstart über die Klassengruppen erhalten haben.
Ab dem 11.05.2020 ist möglicherweise ein „rollierendes System“ angedacht, demnach alle Schüler aller Jahrgangsstufen tageweise (1 Jahrgang pro Werktag) die Schule besuchen sollen (siehe unten: Auszug aus der Schulmail vom 30.04.2020)
Über die genaue Sachlage und ggf. Gestaltung und Einteilung werden wir Sie an dieser Stelle voraussichtlich am Mittwoch der kommenden Woche informieren, ebenso wie über die dann für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Verhaltensregeln in Schulgebäude und Unterricht. Für die kommende Woche erhalten Ihre Kinder Materialien für den Unterricht daheim auf den klassenüblichen Kommunikationswegen. Dieser Unterricht auf Distanz wird sich in der Zeit bis zu den Sommerferien mit Phasen des Präsenzunterrichts vermischen und inhaltlich verwoben werden.
Ich wünsche uns allen Geduld, Gelassenheit und weiterhin eine gute Zusammenarbeit in dieser aktuellen Situation, um für unsere Kinder das Beste daraus zu machen.
Entsprechende Auszüge der Schulmail vom 30.04.2020 bezüglich der weiteren Planungen:
„… die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können. …“
„…Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind…“
„…Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen….“
„…sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:
- Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.
- Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
- Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
- Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
- Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
- Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
- Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:
- Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
- ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,
- an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
- nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
- bei Fortsetzung der Notbetreuung.
(…)
(die vollständige Mail können Sie nachlesen unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200430/index.html)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,
aufgrund einer Verordnung der Landesregierung sind Fahrgäste ab Montag, 27. April 2020 verpflichtet, bei der Benutzung des ÖPNV oder seiner Anlagen – also auch an Haltestellen -, eine Mund- Nase – Bedeckung zu tragen.
Um den SchülerInnen diese Verpflichtung zum Tragen einer Mund – Nase – Bedeckung näher zu bringen und sie über das Verhalten in den Fahrzeugen und an den Haltestellen zu informieren, schauen Sie sich bitte mit Ihrem Kind den folgenden Flyer an:
Weitere Informationen zu wichtigen Fragen finden Sie auch unter https://www.mvg-online.de/fileadmin/user_upload/user_upload/Dokumente/Neuigkeiten/20200424_FAQ_Coronavirus.pdf.
Ergänzende Hinweise zur Notbetreuung – Mitteilung des Schulministeriums NRW vom 24.04.2020:
Notbetreuung
1) Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.
2) Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.
3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.
Gestaltet Eure eigene Ausstellung!
Werdet zu Künstlerinnen und Künstlern!
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie in den vergangenen Wochen möchten wir Sie auf diesem Wege weiterhin über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Für den Wiederbeginn der Schule für unsere Viertklässler am 04.05.2020 haben wir bereits verschiedene mögliche Modelle entworfen. Jedoch wird sich die konkrete Form der Umsetzung hinsichtlich Umfang, Zeitrahmen und Inhalten erst Ende April nach Beschluss und Mitteilung durch das Schulministerium ergeben. Wir werden Sie umgehend darüber informieren, ebenso wie über weitere Entwicklungen und Planungen die anderen Jahrgänge betreffend.
Durch unseren Schulträger, die Gemeinde Nachrodt- Wiblingwerde, sind in Zusammenarbeit mit uns die Ergänzungen des Hygieneplans vorgenommen worden und befinden sich in der Umsetzung, so dass wir in dieser Hinsicht gut auf den Schulstart vorbereitet sind.
Natürlich ist es im Grundschulbereich nicht einfach, in der Praxis stets einen Mindestabstand von 1,50m zwischen allen Schülern konstant umzusetzen, zumal viele der Kinder sich auch freuen werden, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler wiederzusehen. Von daher möchten wir Sie heute schon einmal bitten, für alle Fälle für einen geeigneten Mundschutz Ihres Kindes für den Beginn der Wieder- Beschulung zu sorgen.
Weitere Informationen über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen des Ministeriums erhalten Sie wie gewohnt an dieser Stelle.
Fragen und Antworten zur Notbetreuung
Fragen und Antworten zur Notbetreuung des Schulministeriums NRW; Stand 20.04.2020