Die wichtigsten Informationen zur „Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests“

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ergänzend zu dem Elternbrief des Schulministeriums und des Ihnen heute bereits
zugegangenen Vordrucks „Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests“ möchten wir
die wichtigsten Informationen hierzu noch einmal zusammenfassen.

 

Ab Montag, 28. Februar 2022, müssen Kinder, die nicht vollständig geimpft oder genesen
sind, dreimal wöchentlich zu Hause einen Antigen-Selbsttest machen.

 

Diese Kinder erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie montags, mittwochs
und freitags vor dem Schulbesuch einen Test zu Hause machen müssen.

 

Bitte helfen Sie Ihren Kindern dabei. Sie können den Test auch schon am Vorabend machen.

 

Auch geimpfte und genesene Kinder können freiwillig die Tests machen.

Da auch das gesamte Schulpersonal dieses freiwillig tun wird, halten wir dies auch für unsere
Kinder für vernünftig und hilfreich für die weitere Eindämmung des Infektionsgeschehens.

 

Darum erhalten auch alle Kinder den entsprechenden Vordruck. Dieser geht Ihnen rechtzeitig
erneut zu für die weitere erforderliche Abgabe am 14.03.und 28.03.2022.

 

Wir werden die 3 Tests pro Kind für die Woche immer am Donnerstag oder Freitag der
Vorwoche an Ihre Kinder ausgeben

 

Herzlichen Gruß,
Schulleitung und Steuergruppe

Informationen zum geänderten Testverfahren in verschiedenen Sprachen:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs

 

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/elternbrief-umstellung-testverfahren-28.2.2022_english.pdf

 

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/elternbrief-umstellung-testverfahren-28.2.2022_arabic.pdf

 

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/elternbrief_umstellung_testverfahren_28.2.2022_bulgarian.pdf

 

Änderung Pool-Test- Verfahren

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, ändern sich die Testabläufe in der Grundschule aufgrund der mangelnden Laborkapazitäten in der aktuellen Lage erneut.
Ab sofort werden nur noch die Schulen die Eltern über positive Pool- Tests informieren, d.h. Sie bekommen keine Nachricht vom Labor.
Einzeltests durch die Labore werden bei positivem Poolergebnis nicht mehr durchgeführt, stattdessen Schnelltests vor Ort. Hierzu erhalten Sie im tatsächlichen eintretenden Fall weitere Infos.
Da uns noch keine Schulmail hierzu vorliegt, verweisen wir bezüglich der obenstehenden Aussagen auf die Pressemitteilung des Ministeriums:
Herzlichen Gruß,
Schulleitung und Steuergruppe

Maskenpflicht am Sitzplatz ab 02.12.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend finden Sie aktuelle Informationen des Schulministeriums gemäß heutiger Schulmail

(https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz):
(…)
Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von
Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell
jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen
Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund.
Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es
dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu
sichern.
Maskenpflicht am Sitzplatz
Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller
Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die
Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben
zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein
unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht
außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen
Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen
also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und
Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte
im Schulbetrieb.
(…)
Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern
Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und
Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig
an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16
Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine
Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und
Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die
Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2
Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen
Nachweis über die Immunisierung benötigen.
Schulschwimmen
Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von
Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können.
Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und
benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung (s.o.).
Den ausführlichen Wortlaut finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz
Herzlichen Gruß,
Schulleitung

Elternbrief vom 10.11.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
nachfolgend möchten wir Ihnen noch einige wichtige Informationen für die kommenden
Schulwochen geben.
Die Anmeldungen für die Betreuungsangebote 8-2 Nachrodt, 8-2 Wiblingwerde und die OGS
Nachrodt erfolgen in diesem Jahr wieder ausschließlich über ein Online-Formular der
Gemeinde.
Dieses ist vom 15.11.2021 – 10.12.2021 auf der Homepage der Gemeinde abrufbar
(http://www.nachrodt-wiblingwerde.de). Sollte keine Online-Anmeldung umsetzbar sein,
kann eine Kontaktaufnahme zur Gemeindeverwaltung, Frau Meulenberg unter der
Rufnummer 02352/9383-13 oder per Email an c.meulenberg@nachrodt-wiblingwerde.de
erfolgen.
Nachdem unser traditionelles Waffelbacken im vergangenen Jahr ausgefallen ist, starten wir
nun erneut diese Aktion. Der erste Waffeltag findet am 10.12.2021 statt (zuständig: Klasse
4). Eine Waffel kostet 50 Ct., Bestellwünsche + Geld sind von Montag, 06.12.2021 bis
Mittwoch, 08.12.2021 bei der Klassenleitung abzugeben. Die Einnahmen fallen wieder zur
Hälfte einem wohltätigen Zweck zu, zur Hälfte den Klassenkassen der 4er.
Die diesjährigen Adventsgottesdienste finden voraussichtlich am 10.12.2021 (Wiblingwerde)
und 17. 12.2021 (Nachrodt) statt.
Die Termine für das kommende Halbjahr finden Sie im Terminplaner sowie auf der
Homepage. Wichtiger Hinweis: am 10.03.2022 (ganztägige Lehrerkonferenz, schulfrei) sind
sowohl die OGS als auch die Betreuung an beiden Standorten geschlossen!
Das erste Treffen des Arbeitskreises „Schulfest“ findet am 25. Januar statt, die Einladung an
die Mitglieder erfolgt rechtzeitig.
Noch ein Hinweis bzgl. der Maskenpflicht: durch das mehrfache Auf- und Absetzen der
Masken gehen immer wieder Masken verloren oder kaputt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr
Kind immer eine Ersatzmaske im Tornister hat.
Wir möchten gerne diesen Elternbrief nutzen, um noch ein weiteres Anliegen unsererseits
mitzuteilen:
Wie auch häufig schon in den Medien berichtet, haben wir in der Grundschule immer mehr
mit den Auswirkungen der Netflix- Serie „Squid Game“ zu tun. Kinder berichten davon, dass

sie diese Serie daheim schauen und spielen sie auf dem Schulhof teilweise nach. Wir weisen
in aller Deutlichkeit darauf hin, dass diese Serie erst ab 16 Jahren freigegeben ist und für
Kinder viele verstörende Elemente aus den Bereichen Gewalt und Sexualität enthält. Jegliche
Spiele, die auf dieser Serie basieren, werden von uns soweit wie möglich unterbunden, dies
gilt für den Vormittags- und Nachmittagsbereich.
Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit Ihren Kindern darüber und gehen Sie ebenfalls
verantwortungsbewusst mit dieser Situation um.
Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle bereits eine ruhige, besinnliche und gesunde Adventszeit.

Herzlichen Gruß,
Carsta Coenen
(Schulleitung)