Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

gemäß der Mitteilung des Schulministeriums NRW vom 26.01.2021  wird der Distanzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen bis zum 12. Februar fortgeführt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird weiterhin eine pädagogische Betreuung aufrechterhalten.

Den vollständigen Text können Sie auf der Homepage des Schulministeriums nachlesen:

 

https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-distanzunterricht-bis-zum-12-februar-fuer-alle-schulen

 

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, senden Sie uns bitte das bereits bekannte Formular für die benötigten Zeiten/ Zeiträume zu und informieren Sie uns über ggf. entstehende Änderungen ebenfalls per email (gg.nachrodt@t-online.de).

 

Bescheinigungen über die Nicht- Teilnahme Ihres Kindes an der Betreuung für den Fall der Beantragung von Kinder- Krankentagen können Sie ebenfalls per mail im Sekretariat anfordern.

 

Weitere Informationen zum Unterrichtsgeschehen ab dem 17.02.2021 (15./16.02.21 sind bewegliche Ferientage) erhalten Sie umgehend nach offizieller Bekanntgabe durch das Schulministerium über unsere Homepage und die klassenüblichen Kommunikationswege.

 

 

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und die vielen positiven Rückmeldungen zum Distanzunterricht.

 

Für Rückfragen stehen Klassenleitungen und Schulleitung weiterhin stets zur Verfügung und wünschen viel Kraft und gutes Gelingen für die kommenden Wochen.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend noch einige Hinweise zur Notbetreuung:
Bitte geben Sie Ihren Kind Etui sowie die Arbeitspläne und Schulmaterialien für den Distanzunterricht mit.
Eigene Bücher/ Spiele können auf Ihre Verantwortung hin mitgebracht werden, im Wesentlichen sollen aber die Arbeitspläne bearbeitet werden.
Außerdem benötigt Ihr Kind Frühstück und etwas zu Trinken und ggf. einen Mittagssnack.
Für ausreichende Pausen (auch Bewegungspausen) ist gesorgt.
Bitte beachten Sie, dass weiterhin die bereits bekannten Hygieneregeln gelten.
Schicken Sie Ihr Kind nicht mit Erkältungssymptomen in die Betreuung und melden Sie es im Krankheitsfall frühzeitig ab ( Anrufbeantworter Sekretariat).
Auf dem gesamten Schulgelände gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung. Dies gilt auch in den Betreuungsgruppen, wenn dort der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, da Kinder aus verschiedenen Klassen gemeinsam betreut werden.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

von Montag, 11. Januar 2021 bis voraussichtlich Freitag, 29. Januar 2021 bieten wir ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die nicht zu Hause betreut werden können und deren Eltern dies bei der Schule schriftlich beantragen.
Hierzu nutzen Sie das folgende Formular und melden Sie Ihren Bedarf bitte frühzeitig an: https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%20Anmeldung%20Betreuung%20bis%20zum%2031.%20Januar%202021.pdf .
Bitte senden Sie das Anmeldeformular per Mail an die Schule: gg.nachrodt@t-online.de und auch eine Kurznachricht an die Klassenlehrerin Ihres Kindes, damit wir schnellstmöglich planen können. Vielen Dank!
Gemäß der Äußerungen der Schulministerin Yvonne Gebauer auf der Pressekonferenz vom 06.01.2021 findet bis zum 31.01.2021 kein Präsenzunterricht in den Schulen statt. Alle Klassen gehen ausnahmslos in den Distanzunterricht. Dieser findet spätestens ab Mittwoch, dem 13.01.2021 statt.
Ab Montag soll ein (Not-)Betreuungsangebot für die Kinder organisiert werden, die nicht zu Hause betreut werden können.
Da noch Detailfragen zu klären sind, ist für morgen eine umfassende Information durch das Ministerium angekündigt.
Sobald uns diese vorliegt, erhalten Sie umgehend weitere Informationen durch uns.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

„angesichts vieler Nachfragen von Eltern verweisen wir auf das heutige Statement von Schulministerin Gebauer:
In Anbetracht der aktuellen Infektionslage appellieren wir, wenn möglich entsprechend der allgemeinen Empfehlung, das Angebot des Distanzunterrichts zu nutzen. Über weitere aktuelle Änderungen halten wir Sie stets auf dem Laufenden. „
Corona- Steuergruppe und Schulleitung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich aus den Medien bereits mitbekommen haben, stehen für die kommende Woche noch einige Neuerungen an. Gemäß offizieller Mitteilung des Schulministeriums NRW von heute Nachmittag entfällt ab Montag, dem 14.12.2020, die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Das bedeutet, dass Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind das Angebot  des Unterrichts in der Schule (1.-4.Std für alle Klassen) wahrnimmt oder die Woche im Distanzunterricht bleibt. Hierzu können entsprechend Materialien in der Schule abgeholt werden (nähere Infos dazu erhalten Sie über die klassenüblichen Kommunikationswege). Bitte teilen Sie den Klassenleitungen zeitnah mit, ob und ab wann (frühestens ab dem 14.12 ) Ihr Kind zu Hause bleibt oder in die Schule kommt.

Ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.
Darüber hinaus werden die Weihnachtsferien verlängert und auch am 7. und 8. Januar kein Unterricht stattfinden.
Wenn Sie für diese Tage eine Notbetreuung benötigen, nutzen Sie das bereits bekannte Formular und lassen es uns per E-Mail zukommen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW (https://www.schulministerium.nrw.de/)
Über weitere Entwicklungen halten wir Sie stets zeitnah auf dem Laufenden.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute morgen erreichte uns eine Email des Schulministeriums mit definitiven Aussagen zum Beginn der Weihnachtsferien.

Am 21. und 22. Dezember ist unterrichtsfrei.

„In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.“

Notbetreuung

An den beiden unterrichtsfreien Tagen findet in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen.

Hierzu nutzen Sie das folgende Formular und melden Sie Ihren Bedarf bitte frühzeitig an:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

 

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.