Info zur KW 18

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der immer noch hohen Inzidenz-Werte im Märkischen Kreis (>165) wird auch in der kommenden Woche ausschließlich Distanzunterricht stattfinden.
Die Notbetreuung hat weiterhin Bestand, bitte melden Sie wie bereits aus den vergangenen Wochen bekannt nur Änderungen und Ergänzungen hierzu, bestehende Anmeldungen aus der Vorwoche werden übernommen.

Über aktuelle Änderungen und Informationen des Ministeriums und des Kreises halten wir Sie stets zeitnah auf dem Laufenden. Alle weiteren Hinweise erhalten Sie – wie bereits gewohnt- über die klassenüblichen Kommunikationswege.

Herzlichen Gruß und Dank für Ihre Unterstützung im „Homeschooling“,

Schulleitung und Steuergruppe

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend noch einige Hinweise zur Notbetreuung:
Bitte geben Sie Ihren Kind Etui sowie die Arbeitspläne und Schulmaterialien für den Distanzunterricht mit.
Eigene Bücher/ Spiele können auf Ihre Verantwortung hin mitgebracht werden, im Wesentlichen sollen aber die Arbeitspläne bearbeitet werden.
Außerdem benötigt Ihr Kind Frühstück und etwas zu Trinken und ggf. einen Mittagssnack.
Für ausreichende Pausen (auch Bewegungspausen) ist gesorgt.
Bitte beachten Sie, dass weiterhin die bereits bekannten Hygieneregeln gelten.
Schicken Sie Ihr Kind nicht mit Erkältungssymptomen in die Betreuung und melden Sie es im Krankheitsfall frühzeitig ab ( Anrufbeantworter Sekretariat).
Auf dem gesamten Schulgelände gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung. Dies gilt auch in den Betreuungsgruppen, wenn dort der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, da Kinder aus verschiedenen Klassen gemeinsam betreut werden.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute morgen erreichte uns eine Email des Schulministeriums mit definitiven Aussagen zum Beginn der Weihnachtsferien.

Am 21. und 22. Dezember ist unterrichtsfrei.

„In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.“

Notbetreuung

An den beiden unterrichtsfreien Tagen findet in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen.

Hierzu nutzen Sie das folgende Formular und melden Sie Ihren Bedarf bitte frühzeitig an:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

 

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.